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Berufsverband für Kunst-, Musik- und Tanztherapie
Europäischer Dachverband für künstlerische Therapien gem. e. V.
Wissenschaftliche Gesellschaft für künstlerische Therapien
First European Association of Arts Therapies (FEAT) English version
Der BKMT wurde
1986 in Tübingen gegründet. Als Ergänzung zu den medizinischen und verbalen
Verfahren vertritt er die künstlerischen Therapeuten, die auf der Basis eigener
künstlerischer Fertigkeiten die Wirkung von Kunst, Musik, Tanz,
Theater, Poesie u. ä. an sich selbst erfahren und ein entsprechendes Hochschulstudium absolviert haben und bereit sind, den Menschen
umfassender
zu betrachten - nicht nur in seiner visuellen, auditiven und motorischen
Fähigkeit - und dadurch die Gemeinsamkeiten und Besonderheiten der jeweiligen
künstlerischen Therapien kennen und zum Wohle der Patienten einsetzen können.
Der
BKMT hat durch Publikationstätigkeit, Verhandlungen
mit Ministerien und Kostenträgern sowie durch Gründung von
Hochschulstudiengängen und entsprechenden Weiterbildungen das Gesundheitswesen im In- und Ausland maßgebend
beeinflusst. Aufgrund der Abhängigkeit von Verfahren von der Symptomatik beschränkt er
sich nicht auf die einseitige Bevorzugung einer Richtung.
Der BKMT als erster und erfolgreicher nationaler und
europäischer Berufs- und Dachverband verfolgt mit Sorge die Zersplitterung
unseres inzwischen beachtlich angewachsenen Berufsstands, der sich zudem noch in
zahlreiche Einzelsparten (wie Rhythmus-, Sing-, Mal-, Dramatherapie usw.)
auffächert. Andererseits kann der BKMT aber Niveauabsenkung und Öffnung dieses
Berufs für Interessenten ohne den erforderlichen Schulabschluss um des bloßen
Umsatzes privater Anbieter willen, die davon leben möchten, nicht akzeptieren:
Sie schaden nicht nur dem Ansehen und den Zielen qualifizierter künstlerischer
Therapeuten, sondern auch deren berechtigter Forderung nach angemessener
Vergütung. Der BKMT legt Wert auf Qualitätssicherung und muss um der Patienten
willen Spreu vom Weizen trennen. Er lehnt im Interesse qualifizierter
künstlerischer Therapeuten solche Personen ab, die die erforderlichen
künstlerischen oder therapeutischen Studiengänge nicht absolviert haben, auch
wenn sie sich als Lehrtherapeuten ausgeben und sich gegenseitig als solche
anerkennen (sie legen sich den Rektortitel ihrer Aus- und
Weiterbildungsinstitute zu, aus denen sie Mitglieder ihrer Vereine rekrutieren -
eine Schule kann in der freien Marktwirtschaft jeder gründen, die Qualifikation
der privaten Anbieter wird von keiner Stelle überprüft; überdies vergeben sie
teilweise Titel, die sie weder vergeben noch ihre Absolventen führen dürfen).
Der BKMT verlangt die Reservierung der Bezeichnung
"künstlerisch" für solche Therapeuten und Therapien, die die Bezeichnung
auch tatsächlich verdienen. Als wissenschaftliche Gesellschaft nimmt er nur Absolventen aus Einrichtungen auf,
deren Ausbildungsordnung Hochschulstudiengängen entspricht und deren Ausbilder einen wissenschaftlichen
bzw. künstlerischen Hochschulabschluss nachweisen können. Über die Aufnahme entscheidet
der Vorstand auf der Grundlage der eingereichten Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise
und Gutachten. Eine Gebühr wird dafür nicht erhoben.
Für Fragen der
berufsrechtlichen Anerkennung ist der BKMT
maßgeblich.
Der BKMT
vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Diese werden nur mit 80 €
Jahresgebühr belastet, erhalten dafür aber:
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