BKMT- Künstlerische Therapien

 

 

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Berufsverband für Kunst-, Musik- und Tanztherapie
Europäischer Dachverband für künstlerische Therapien gem. e. V.

Wissenschaftliche Gesellschaft für künstlerische Therapien
First European Association of Arts Therapies (FEAT)
  English version


Der BKMT wurde 1986 in Tübingen gegründet. Als Ergänzung zu den medizinischen und verbalen Verfahren vertritt er die künstlerischen Therapeuten, die auf der Basis eigener künstlerischer Fertigkeiten die Wirkung von Kunst, Musik, Tanz, Theater, Poesie u. ä. an sich selbst erfahren und ein entsprechendes Hochschulstudium absolviert haben und bereit sind, den Menschen umfassender zu betrachten - nicht nur in seiner visuellen, auditiven und motorischen Fähigkeit - und dadurch die Gemeinsamkeiten und Besonderheiten der jeweiligen künstlerischen Therapien kennen und zum Wohle der Patienten einsetzen können.

Der BKMT hat durch Publikationstätigkeit, Verhandlungen mit Ministerien und Kostenträgern sowie durch Gründung von Hochschulstudiengängen und entsprechenden Weiterbildungen das Gesundheitswesen im In- und Ausland maßgebend beeinflusst. Aufgrund der Abhängigkeit von Verfahren von der Symptomatik beschränkt er sich nicht auf die einseitige Bevorzugung einer  Richtung.

Der BKMT als erster und erfolgreicher nationaler und europäischer Berufs- und Dachverband verfolgt mit Sorge die Zersplitterung unseres inzwischen beachtlich angewachsenen Berufsstands, der sich zudem noch in zahlreiche Einzelsparten (wie Rhythmus-, Sing-, Mal-, Dramatherapie usw.) auffächert. Andererseits kann der BKMT aber Niveauabsenkung und Öffnung dieses Berufs für Interessenten ohne den erforderlichen Schulabschluss um des bloßen Umsatzes privater Anbieter willen, die davon leben möchten, nicht akzeptieren:  Sie schaden nicht nur dem Ansehen und den Zielen qualifizierter künstlerischer Therapeuten, sondern auch deren berechtigter Forderung nach angemessener Vergütung. Der BKMT legt Wert auf Qualitätssicherung und muss um der Patienten willen Spreu vom Weizen trennen. Er lehnt im Interesse qualifizierter künstlerischer Therapeuten solche Personen ab, die  die erforderlichen künstlerischen oder therapeutischen Studiengänge nicht absolviert haben, auch wenn sie sich als Lehrtherapeuten ausgeben und sich gegenseitig als solche anerkennen (sie legen  sich den Rektortitel ihrer Aus- und Weiterbildungsinstitute zu, aus denen sie Mitglieder ihrer Vereine rekrutieren - eine Schule kann in der freien Marktwirtschaft jeder gründen, die Qualifikation der privaten Anbieter wird von keiner Stelle überprüft; überdies vergeben sie teilweise Titel, die sie weder vergeben noch ihre Absolventen führen dürfen).

Der BKMT verlangt die Reservierung der Bezeichnung "künstlerisch" für solche Therapeuten und Therapien, die die Bezeichnung auch tatsächlich verdienen. Als wissenschaftliche Gesellschaft nimmt er nur Absolventen aus  Einrichtungen auf, deren Ausbildungsordnung Hochschulstudiengängen entspricht und deren Ausbilder einen wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Hochschulabschluss nachweisen können. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf der Grundlage der eingereichten Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise und Gutachten. Eine Gebühr wird dafür nicht erhoben.

Für Fragen der berufsrechtlichen Anerkennung ist der BKMT maßgeblich.

Der BKMT vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Diese werden nur mit 80 € Jahresgebühr belastet, erhalten dafür aber:

  • die MTK - sie kostet normalerweise € 70,95 / SFr. 121,- + Porto und Versandkosten (Deutschland 4,80 €, übrige Länder 5,80 €), Einzelheft € 33,95/SFr. 57,-

  • kostengünstige Supervision von zertifizierten Supervisoren

  • kostengünstige Teilnahme an Veranstaltungen

  • Berufs- und Rechtsberatung und erforderlichenfalls

  • Gutachten von höchstrangigen Universitätsprofessoren

  • individuelle kostengünstige Berufshaftpflicht-, Rechtschutz- und Praxisversicherung, ohne bei Verzicht darauf mit Kosten für andere Mitglieder, die davon Gebrauch machen, belastet zu werden.

  • Korporative Mitglieder (Vereine, Verbände, Institute usw.) entrichten den Mitgliederpreis für 1 Person, erhalten die Vergünstigungen (Zeitschrift usw.) und Stimmrecht dementsprechend für 1 Vertreter. Ihre Mitglieder, die sich als solche ausweisen, können die Zeitschrift zum Vorzugspreis abonnieren.

  • Beitrittsantragsformular kann mit heruntergeladen werden. Satzung.

    Konto 90 10 24 Sparda Bank Münster, BLZ 400 605 60 
    IBAN-Code DE24400605600000165336, BIC-Code GENODEF1S08

  • Aufnahmen in den BKMT: Abgeschlossenes künstlerisch-therapeutisches Hochschulstudium oder sonstiges abgeschlossenes Hochschulstudium und kunsttherapeutische Zusatzausbildung an einem vom BKMT anerkannten Ausbildungsinstitut. In Ausnahmefällen bei nicht Vorliegen eines Hochschulstudiums und bei nur Vorliegen eines abgeschlossenen Berufes und einer Ausbildung an einem privaten Ausbildungsinstitut kann der Vorstand nach einstimmigen Beschluss einer Aufnahme zustimmen. Einzureichen ist dann ein Lebenslauf, Beschreibung der künstlerisch-therapeutischen Motivation und Entwicklung, Arbeitzeugnisse etc.

    Bei den privaten Instituten, die dem BKMT nicht bekannt sind, kann der Vorstand eine Anerkennung für die Aufnahme aussprechen, wenn das Curriculum und eine Vita des Ausbildungsleiters vorliegen. Das Institut sollte sich dazu an den BKMT wenden. Wendet sich das Institut  nach Anfragen von Interessenten nicht an den BKMT, ist davon auszugehen, dass von dem Institut kein Interesse an Offenlegung der Qualifikationen besteht.  

  • Antrag auf Zertifizierung zur/m BKMT-Supervisor/In für künstlerische Therapien


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