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Berufsverband für Kunst-, Musik- und Tanztherapie
Europäischer Dachverband für künstlerische Therapien gem. e. V.
Wissenschaftliche Gesellschaft für künstlerische Therapien
First European Association of Arts Therapies (FEAT) English version
Der BKMT wurde
1986 in Tübingen gegründet. Als Ergänzung zu den medizinischen und verbalen
Verfahren vertritt er die künstlerischen Therapeuten, die auf der Basis eigener
künstlerischer Fertigkeiten die Wirkung von Kunst, Musik, Tanz,
Theater, Poesie u. ä. an sich selbst erfahren und ein entsprechendes Hochschulstudium absolviert haben und bereit sind, den Menschen
umfassender
zu betrachten - nicht nur in seiner visuellen, auditiven und motorischen
Fähigkeit - und dadurch die Gemeinsamkeiten und Besonderheiten der jeweiligen
künstlerischen Therapien kennen und zum Wohle der Patienten einsetzen können.
Der
BKMT hat durch Publikationstätigkeit, Verhandlungen
mit Ministerien und Kostenträgern sowie durch Gründung von
Hochschulstudiengängen und entsprechenden Weiterbildungen das Gesundheitswesen im In- und Ausland maßgebend
beeinflusst. Aufgrund der Abhängigkeit von Verfahren von der Symptomatik beschränkt er
sich nicht auf die einseitige Bevorzugung einer Richtung.
Der BKMT als erster und erfolgreicher nationaler und
europäischer Berufs- und Dachverband verfolgt mit Sorge die Zersplitterung
unseres inzwischen beachtlich angewachsenen Berufsstands, der sich zudem noch in
zahlreiche Einzelsparten (wie Rhythmus-, Sing-, Mal-, Dramatherapie usw.)
auffächert. Andererseits kann der BKMT aber Niveauabsenkung und Öffnung dieses
Berufs für Interessenten ohne den erforderlichen Schulabschluss um des bloßen
Umsatzes privater Anbieter willen, die davon leben möchten, nicht akzeptieren:
Sie schaden nicht nur dem Ansehen und den Zielen qualifizierter künstlerischer
Therapeuten, sondern auch deren berechtigter Forderung nach angemessener
Vergütung. Der BKMT legt Wert auf Qualitätssicherung und muss um der Patienten
willen Spreu vom Weizen trennen. Er lehnt im Interesse qualifizierter
künstlerischer Therapeuten solche Personen ab, die die erforderlichen
künstlerischen oder therapeutischen Studiengänge nicht absolviert haben, auch
wenn sie sich als Lehrtherapeuten ausgeben und sich gegenseitig als solche
anerkennen (sie legen sich den Rektortitel ihrer Aus- und
Weiterbildungsinstitute zu, aus denen sie Mitglieder ihrer Vereine rekrutieren -
eine Schule kann in der freien Marktwirtschaft jeder gründen, die Qualifikation
der privaten Anbieter wird von keiner Stelle überprüft; überdies vergeben sie
teilweise Titel, die sie weder vergeben noch ihre Absolventen führen dürfen).
Der BKMT verlangt die Reservierung der Bezeichnung
"künstlerisch" für solche Therapeuten und Therapien, die die Bezeichnung
auch tatsächlich verdienen. Als wissenschaftliche Gesellschaft nimmt er nur Absolventen aus Einrichtungen auf,
deren Ausbildungsordnung Hochschulstudiengängen entspricht und deren Ausbilder einen wissenschaftlichen
bzw. künstlerischen Hochschulabschluss nachweisen können. Über die Aufnahme entscheidet
der Vorstand auf der Grundlage der eingereichten Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise
und Gutachten. Eine Gebühr wird dafür nicht erhoben.
Für Fragen der
berufsrechtlichen Anerkennung ist der BKMT
maßgeblich.
Der BKMT
vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Diese werden nur mit 80 €
Jahresgebühr belastet, erhalten dafür aber:
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die
MTK - sie kostet normalerweise €
67,95 / SFr. 115,- +
Porto und Versandkosten
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kostengünstige Supervision von
zertifizierten Supervisioren
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kostengünstige Teilnahme an
Veranstaltungen
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Berufs- und Rechtsberatung und
erforderlichenfalls
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Gutachten von höchstrangigen
Universitätsprofessoren
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individuelle
kostengünstige
Berufshaftpflicht-, Rechtschutz- und Praxisversicherung, ohne bei Verzicht darauf mit Kosten für andere
Mitglieder, die davon Gebrauch machen, belastet zu werden.
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Korporative Mitglieder (Vereine, Verbände, Institute usw.) entrichten den
Mitgliederpreis für 1 Person, erhalten die Vergünstigungen (Zeitschrift usw.)
und Stimmrecht dementsprechend für 1 Vertreter. Ihre Mitglieder, die sich als
solche ausweisen, können die Zeitschrift zum Vorzugspreis abonnieren.
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Konto 90 10 24 Sparda Bank Münster, BLZ 400
605 60 IBAN-Code DE24400605600000165336, BIC-Code GENODEF1S08
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Aufnahmen in den BKMT: Abgeschlossenes
künstlerisch-therapeutisches Hochschulstudium oder
sonstiges abgeschlossenes Hochschulstudium und
kunsttherapeutische Zusatzausbildung an einem vom BKMT anerkannten
Ausbildungsinstitut. In Ausnahmefällen bei nicht Vorliegen eines
Hochschulstudiums und bei nur Vorliegen eines abgeschlossenen Berufes
und einer Ausbildung an einem privaten Ausbildungsinstitut kann der Vorstand
nach einstimmigen Beschluss einer Aufnahme zustimmen. Einzureichen ist
dann ein Lebenslauf, Beschreibung der künstlerisch-therapeutischen Motivation
und Entwicklung, Arbeitzeugnisse etc.
Bei den privaten Instituten, die dem BKMT nicht bekannt sind, kann der
Vorstand eine Anerkennung für die Aufnahme aussprechen, wenn das
Curriculum und eine Vita des Ausbildungsleiters vorliegen. Das Institut
sollte sich dazu an den BKMT wenden. Wendet sich das Institut nach
Anfragen von Interessenten nicht an den BKMT, ist davon auszugehen, dass
von dem Institut kein Interesse an Offenlegung der Qualifikationen
besteht.
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