Der BKMT wehrt sich gegen die Schädigung des Berufsstands.

 
Skandal

 

Um die akademische Würde geht es!

Decker-Voigt-Skandal

"zulässige Schlussfolgerung ... Dieses Verhalten darf dann auch
als "
Schwindel des Klägers [Decker-Voigt]" bezeichnet werden."
(Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21.11.2008, verkündet am 6.2.2009)

 Schwindler vermarktet Therapie für Rufmordopfer!

Von dem Schwindler instrumentalisierte Medien verkehren die Fakten!

Seit kurzem führt der als vielfacher Titelschwindler aufgeflogene gelernte Kaufmannsgehilfe Decker-Voigt den "M.A.", den er sich aus den USA besorgt hat, mit Zusatzbezeichnung (Bild links: aus dem geänderten Türschild). Dieser Titel ist ebenso wenig anerkennungsfähig wie der zuvor geführte, nie erworbene "M.A." (Magister Artium).

"Es ist klar, dass eine Anerkennung dieses Mastergrades im Sinne deutscher berufsqualifizierender Hochschulabschlüsse nicht möglich ist." (Schreiben des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)

Obgleich feststeht, dass der Direktor und Promotionsausschussvorsitzende Decker-Voigt keinerlei Hochschulabschluss besitzt, der mit einem FH-Diplom oder Primarstufenexamen oder mit einem B.A. oder mit einem anderen deutschen oder amerikanischen berufsqualifizierenden akademischen Titel vergleichbar wäre und ihm somit sein in einer regelwidrigen Turbopromotion hausintern verliehener Doktortitel aberkannt werden muss, und obgleich er aufgrund der am 6.2.2009 verkündeten beiden Urteile des Landgerichts Hamburg und aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11.5.2009 nicht mehr bestreiten kann, dass sein jahrelanger Schwindel zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers aufgeflogen ist, inszeniert er sich als bemitleidenswertes Mobbingopfer - ein für Narzissten typisches Verhaltensmerkmal. Und tatsächlich fallen auf den Schwindel und Scharlatanerie des falschen Psychologen und falschen Psychotherapeuten sogar als seriös geltende Hamburger Medien herein. Sie erkennen nicht, dass ihn die Hamburger Hochschule für Musik nur deswegen unterstützt, weil sie es ist, die die Verantwortung für Decker-Voigts langjährigen und vielfachen Schwindel trägt. Nachdem er unstrittig mit falschen Zeugnissen die höchsten Posten ergaunert hat, wendet er sich mit einer als Erzählung deklarierten, von Falschbehauptungen und Schmähungen strotzenden Dokumentation, die seinen Charakter entlarvt, an die "größtmögliche Öffentlichkeit". Die Fachöffentlichkeit hat seine Rufmordkampagnen längst durchschaut und kann sich nun davon überzeugen, wie ausgerechnet der, der das Internet für sein Mobbing missbraucht, den Umstand, dass Internetmobbing allgemein zu einem grassierenden Problem geworden ist, für seine Zwecke ausnutzt und sich gar zum Anwalt von wirklichen Internetopfern aufspielt. Damit macht er den Bock zum Gärtner. Mit hochemotionalisiertem und demagogisch eingesetzten Falschbehauptungen appelliert er an die niedrigsten Instinkte, fantasiert von "Mörder", "Rache" und "Selbstmord" und hofft, dass sich unter den verzweifelten und zu allem fähigen echten Mobbingopfern einer findet, der Decker-Voigts Träume umsetzt. Allen Ernstes lassen sich dazu die Bildzeitung, das Fernsehen und zahlreiche weitere einflussreiche Medien instrumentalisieren. Jeder weiß, dass laut Gesetz bereits für einen einzigen falschen Titel mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 132a StGB). Der Kaufmannsgehilfe Decker-Voigt aber schmückt sich nicht nur mit einem einzigen falschen Titel, sondern gar mit mehreren falschen Titeln wie "Dr. phil.", "Dr. Dr.", "M.A.", "Ph. D.", "Psychologe", "M.A.-Psychologe" und dies noch dazu trotz der Anzeigen von 1987, 2002 und 2006. Die von ihm belogenen mitschuldigen Hamburger Behörden gewähren ihm nicht nur Narrenfreiheit, sondern behaupten auch noch, sämtliche Vorwürfe seien unbegründet, weil  eingehend geprüft und als haltlos zurückgewiesen. Dass dies nicht sein kann, ergibt sich aus den oben erwähnten Urteile sowie aus dem Schreiben des  Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland vom 10.9.2009. Wie lange lassen sich die Bürger, die an einen Rechtsstaat glauben, eindeutige Irreführungen noch gefallen? Zumal in einem therapeutischen Beruf, in dem das erwiesene Ausmaß an Schwindel und Scharlatanerie untragbar ist? Der Schaden ist längst unermesslich und wird immer größer. → www.kreativtherapien.de/skandal.htm. Es gilt mehr denn je:

„Liegt eine arglistige Täuschung im Hinblick auf die Ernennung eines Beamten vor, ist nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz das Beamtenverhältnis zwingend sofort und ohne Disziplinarverfahren, aber mit Wirkung für die Vergangenheit zu beenden, indem die Ernennung zurückgenommen wird“  (Klarstellung des verbandspolitischen Leiters einer Rechtsabteilung vom 31.10.2009)

Die Wahrheit lässt sich nicht mehr leugnen. Die Hamburger Behörden aber greifen nicht durch. Daher ist ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung anhängig (AZ 3104 Js 59 / 10).

§ 258 Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Die "Strafanzeige gegen Herrn Hans-Helmut Decker-Voigt im öffentlichen Interesse wegen falscher Titelführung, Anstellungsbetrugs und schwerwiegender Schädigung des Berufsstandes der Künstlerischen Therapien" vom 19.8.2002 musste aufgrund von Presseberichten „Zwischen Schein und Sein“ und „Falsches Etikett“ gestellt werden. Es folgten weitere Berichte, darunter „Eine Titelgeschichte – Wie ein Hamburger Professor seine Karriere auf einen falschen Doktortitel baute“. Seither beschuldigt der entlarvte Schwindler Hans-Helmut Decker-Voigt, gelernter Kaufmannsgehilfe und ohne Universitätsstudium Professor an der Musikhochschule Hamburg geworden, trotz besseren Wissens die Universitätsprofessoren Drs. K. Hörmann und W. Zifreund, die Initiatoren dieser Berichte zu sein. Beide haben weder damit noch etwas mit der weitgehend gleichlautenden Anzeige gegen ihn und seinen damaligen Hochschulpräsidenten Hermann Rauhe vom April 1987 zu tun.

Der inzwischen verstorbene damalige Vorsitzende des BKMT, der Tübinger Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. W. Zifreund, Dipl.-Kunsttherapeut, hatte von einer Anzeige innerhalb der Fünfjahresfrist abgesehen. Er konnte aufgrund seiner Tätigkeit am Lesley College/USA bestätigen, dass die erhobenen Vorwürfe zutreffen (siehe Seite 1 und Seite 2 seines Schreibens). Wie die Mitglieder der Hamburger Berufungsausschüsse von 1986/87 und 1990 hatte auch er geschwiegen, so dass schließlich Verjährung eintrat. Anstatt ihm dafür zu danken, hat ihn Decker-Voigt, der keineswegs Psychologe ist, übel verdächtigt und ihm mit seinem Rechtsanwalt, dem Geschäftsführer des nach Decker-Voigt benannten Vereins, beträchtlich zugesetzt. Über Decker-Voigts Rachsucht hat Zifreund kurz vor seinem Tod noch heftig geklagt. 

Univ.-Prof. Dr. Dr. Hörmann hat erstmals 1988 anlässlich Decker-Voigts Promotionsversuchs von dessen fehlenden Voraussetzungen erfahren. Er war genötigt, an dem von Decker-Voigt angestrengten Gerichtstermin 12.7.05 darüber zu berichten. In den bislang fast 40 von Decker-Voigt und seinen Sprachrohren von Hamburg bis München angestrengten Verfahren kamen immer wieder für nicht möglich gehaltene Fakten ans Tageslicht. Die Klagen seiner Anhänger, die ihm den Gefallen getan haben, ebenfalls zu prozessieren, wurden von sämtlichen Gerichten jeweils komplett abgewiesen. Decker-Voigts Lügen und Räuberpistolen sind derart offensichtlich, dass darauf verzichtet wurde, sie per Gericht zu beweisen.

Es wurde z. B. ruchbar, dass Decker-Voigt nicht einmal ein Abiturzeugnis besitzt. Er legt jedoch größten Wert darauf, dass dies nicht bekannt wird, und ließ gerichtlich untersagen, er habe kein Abitur. In seiner eidesstattlichen Versicherung vom 2.1.2003 heißt es allerdings, dass er "kein Gymnasium besuchen konnte und daher auch nicht das sog. Regel-Abitur absolvieren konnte." Selbstverständlich gibt es weder ein "sog. Regel-Abitur" noch ein irreguläres Abitur. Die Prüfung zur Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis, das für jeden Studenten selbstverständlich ist, legte er erst ab, als er schon seit zwei Jahren Hochschuldozent war, wofür normalerweise Promotion Voraussetzung ist, und bestand sie nur knapp. Trotz dieser Fakten ließ er gerichtlich untersagen, er habe kein Abitur. In seinem Psychogramm "Vom Selbstmord des Rufmörders", womit er sich selbst beschreibt, mokiert er sich über das Gericht, das auf seine Verschleierungstaktik hereingefallen ist, beschwert sich aber am 24.11.2008 darüber, dass dieses es am 29.10.2008 abgelehnt hat, den Satz zu bestrafen: "Wie jedem Narr' seine Kapp', so Decker-Voigt sein Abitur."

Man kann nur noch mit Staunen beobachten, wie der entlarvte Schwindler nach seiner Kaufmannsgehilfenprüfung zur "akademischen Würde" kam und sämtliche Verfahren zu seiner „atypischen“ Karriere übersteht, sich weiterhin mit einem nie erworbenen Titel „M.A.“ (Magister Artium) und einem durch eine regelwidrige Turbopromotion ohne Abschluss eines berufsqualifizierenden Hochschulstudium erhaltenen Doktortitel dekoriert und noch dazu in der Lage ist, eine Heerschar von Nutznießern für sich zu mobilisieren und für seine Lügen die Hamburger Presse einzuspannen.

Eine derart „atypische“ (betrügerische) Energie zu untersuchen, ist angesichts der Fülle des Stoffs zeitaufwendig, war aber aufgrund der zahlreichen Gerichtsverfahren, mit denen Decker-Voigt und der erwähnte Geschäftsführer und Rechtsanwalt Nachfragen, die sich als berechtigt herausgestellt haben, verfolgen und Streitwerte bis zu 1.000.000 € verlangen, als unumgänglich notwendig. Die gezwungenermaßen durchgeführten Recherchen erwiesen sich zum Verständnis der Machenschaften und Abhängigkeiten in den künstlerischen Therapien als äußerst aufschlussreich.

So z. B. klagte Decker-Voigt auch gegen die Mitteilung, dass es die Staatsanwaltschaft Hamburg abgelehnt hat, der Strafanzeige wegen Falschbehauptungen in seiner eidesstattlichen Versicherung zu entsprechen. Der BKMT ist gemäß StGB § 258 dem Antrag seiner Mitglieder  nachgekommen, sieht sich aber nicht in der Lage, sich in den analysierenswerten Decker-Voigt-Skandal und in seine Folgen noch mehr zu vertiefen, obgleich es von allgemeinem Interesse sein müsste, Titelhandel vorzubeugen und insbesondere im Bereich der Musiktherapie über Verflechtungen und Hintergründe bei Stellenbesetzungen, Gründung von Studiengängen im In- und Ausland und die von dem mit Titeln ausgestatteten Bauunternehmerehepaar Greve finanzierten Projekte mit der Folge von Ehrungen aufzuklären. Anhand der Internetseiten zum Decker-Voigt-Skandal, die Decker-Voigts aufgrund seiner exzessiven Klägeritis bei diversen Gerichten teilweise gar wiederholt vorgelegt hat, kann sich jeder selbst informieren. Sein Anwalt prüft nach eigener Aussage täglich, ob ein Wort missverständlich ausgelegt werden könnte. Die wenigen vermeintlichen Funde hat Decker-Voigt stets zur Majestätsbeleidigung hochstilisiert, so dass der Leser sicher sein darf, dass jeder einzelne Buchstabe zur betrügerischen Karriere des Kaufmannsgehilfen Decker-Voigt, die dieser als "atypisch" verharmlost, absolut korrekt ist. 

Die vielfache Meinungsmache von Decker-Voigt & Co. lässt sich durch Aufklärung entlarven, da er und sein Clan nach dem Scheitern vor Gericht offensichtlich auf psychologische Mechanismen setzen: Wiederholung macht Meinung. Wer immer wieder die gleiche Aussage hört, glaubt schließlich selbst daran. So haben selbst sein Geschäftsführer und sogar das Landgericht Hamburg geglaubt, Decker-Voigt habe Abitur.

Decker-Voigts Schachzüge, mit denen er von seiner "atypischen"/betrügerischen Karriere ablenkt und sich seine "Würden" und "Ehrungen" beschafft und vermarktet, Rufmordkampagnen organisiert und den Bock zum Gärtner macht, erinnert an die bekannte Erfahrung: "Die Kompetenzlüge ist die Mutter allen Schwindels."  


Auf Dauer lässt sich die Wahrheit nicht unterdrücken. "Was lange währt, wird endlich ..."

  • Am 19.4.2008 Eingang des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 9.4.2008: Die Berufung von Stefan M. Flach gegen das Endurteil des LG München II vom 6.12.2007 wird abgewiesen. Decker-Voigts um Milde winselndes Sprachrohr, das von Decker-Voigts Kanzlei vertreten wurde, hat auch hier komplett verloren.

  • Am 29.10.2008 Beschluss des Landgerichts Hamburg 324 O 2/03, Decker-Voigts Antrag vom 20.3.2008 zurückzuweisen. Wie zu erwarten, hat er auch dagegen Beschwerde eingelegt. Am 31.12.2008, sozusagen zum Rutsch ins neue Jahr, wurde sie mit der Post zugestellt. 

  • Am 17.11.2008 nimmt Rechtsanwalt und Notar Winfried Treptow, Geschäftsführer des nach Decker-Voigt benannten Archivs, seine Klage beim Amtsgericht Uelzen 16 C 9048/08 in eigener Sache zurück. Der Rücknahme wird zugestimmt, da weder an Herrn Treptow noch an einem weiteren für ihn negativen Urteil Interesse besteht. Er hat endlich eingesehen, dass er seit 2003 in eigener Sache die Gerichte stets erfolglos belästigt hat. 

  • Am 6.2.2009 verkündet das Landgericht Hamburg das Urteil mit der längst fälligen Aufklärung über Decker-Voigts Qualifikation, Schwindel und Nutznießer.

  • Am 11.5.2009 erlässt das Verwaltungsgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Hochschule für Musik und Theater, dessen Senat von seinem Senatsmitglied Decker-Voigt zu einer verlogenen, von Falschbehauptungen und Schmähungen strotzenden sog. "Ehrenerklärung" irregeführt worden ist.

Die Wahrheit läßt sich auch mit Hilfe der Justiz nicht leugnen.

Das hat schon der Fall Galilei gezeigt.

Galileo

Wer die Wahrheit nicht kennt,
ist nur ein Dummkopf.

Wer sie aber kennt und sie eine Lüge nennt,
ist ein Verbrecher.

Galileo Galilei

Galileo Galilei
(1564 - 1642)

 Seine Entdeckung "Die Erde kreist um die Sonne" führte zur Verurteilung im Jahre 1632.

Nachdem er seine Lehre widerrufen und ihr abgeschworen hatte, wurde er zwar nicht auf dem Scheiterhaufen verbrannt, blieb aber verurteilt und in Arrest.

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