Einen umfassenden Überblick bietet www.kunsttherapie.de/info-ausbildung.htm#L1, jedoch "ohne Gewähr". Hochschulabschlüsse im Sinne des Universitätsgesetzes: Diplom, Diplom (FH), M.A., Staatsexamen oder Zertifikat. Hochschulausbildungen bieten folgende Institutionen an:

Welches Angebot für wen?

A: Vollzeitstudiengänge:

B: Berufsbegleitende Möglichkeiten:

1. Private, staatlich anerkannte Anbieter:

2. Weitere private Anbieter

- mit sehr unterschiedlichen Qualifikationen der Lehrpersonen: Manche haben nur Hauptschulabschluß.
- mit unterschiedlicher Ausbildungsdauer
- mit unterschiedlichen Kosten
- mit unterschiedlichen Kündigungsrechten: Laut Verbraucherberatung gilt ein Kündigungsrecht von 3 Monaten und müssen Gebühren längstens ein halbes Jahr im voraus bezahlt werden.
- mit unterschiedlichen Lehrinhalten, z. B. mit Einzel- und Gruppenstunden, die sich im Gegensatz zu den nach dem Psychotherapeutengesetz approbierten Therapeuten nicht amortisieren lassen.
 

Für weitere Auskünfte sei auf folgende Adressen hingewiesen:

 

Stand: 1.8.2006

 

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