
Von Anrufern, die eine Ausbildung machen wollen, wird immer wieder gefragt, worauf sie bei der Wahl eines Anbieters achten sollen.
"staatlich anerkannt"
Berufsabschluss aufgrund von genehmigten Ausbildungs- und Prüfungsordnungen durch staatliche Behörden (Kultusministerien, Bezirksregierungen):
Einrichtungen:
von staatlichen Behörden (Kultusministerien, Bezirksregierungen) anerkanntes öffentliches Bildungsangebot in der Trägerschaft von Kreisen oder Städten
von staatlichen Behörden anerkannte private Einrichtungen z. B. als Ersatzschulen aufgrund eines formellemVerfahrens.
Der Zwang zu oftmals umfangreichen und damit sehr kostspieligen Einzel- und Gruppenstunden bei Privatpersonen, die sich "Lehrtherapeuten" nennen oder von einem der diversen privaten Vereine diesen Namen erhalten haben, wird zuweilen mit dem Psychotherapeutengesetz begründet. Dieses gilt jedoch für Kunst-, Musik-, Tanztherapeuten usw. nicht. Im Gegensatz zu den nach dem Psychotherapeutengesetz approbierten Psychotherapeuten lassen sich die Kosten später auch nicht über die Krankenkassen amortisieren. Empfehlenswert sind solche Ausbildungen, in denen die Lehrenden imstande sind, die Lehre so zielbezogen zu gestalten, daß der Unterricht ein hohes Maß an Selbst- und Fremderfahrung ermöglicht. Zusätzlicher Nachhilfeunterricht wie insbesondere auch die Wahl von Nachhilfelehrern und "Therapeuten" sollte dem Teilnehmer überlassen bleiben.
Anregungen und Erfahrungen sind stets willkommen: Email