Um die erschwindelte Würde geht es!
Der BKMT wehrt sich gegen die Schädigung des Berufsstands.

"Aufgrund der herausgehobenen beruflichen Stellung des Klägers [Decker-Voigt] besteht grundsätzlich ein berechtigtes Berichterstattungsinteresse an der Frage nach seiner Qualifikation. (...) Es ist zumindest vertretbar, diese Qualifikation anhand der formellen Ausbildung zu beurteilen und aufgrund des Ausbildungsweges des Klägers zu dem Schluss zu kommen, dass seine Qualifikation den Anforderungen nicht gerecht werde." (aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 - Az 324 O 211/08)

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Schwindler vermarktet Therapie für Rufmordopfer!

Die Bezeichnung „Betrüger“ für den vom Kaufmannsgehilfen mit falschen Zeugnissen bis zum Promotionsausschussvorsitzenden aufgestiegenen falschen Psychologen ist angebracht. Wer sowohl privat als auch im Geschäftsleben nachweislich Handlungen begangen hat, die als Betrug zu werten wären, muss sich seine namentliche Nennung mit dem Zusatz "Betrug, Betrüger" gefallen lassen. Das Landgericht Berlin lehnte mit Urteil vom 17.6.2004 einen Antrag auf Unterlassung der namentlichen Nennung ab. Ein Gewerbetreibender müsse sich in der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen, so das Gericht (Az 27 O 324/04). Decker-Voigt hat für seine Karriere und im Rechtsverkehr arglistig getäuscht. Seine Erzählungen und Erklärungen strotzen vor Lügen.

Wie es der geschäftstüchtige Rufmörder Hans-Helmut Decker-Voigt ohne berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bis zum C4-Professor und mit falschen Titeln bis zum Promotionsausschussvorsitzenden und zu zahlreichen Ehrungen gebracht hat, lässt sich aus seiner tabellarischen vita ersehen.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg gewährt laut Schreiben vom 12.3.2003 – wohl beeindruckt durch die zahlreichen "wissenschaftlichen" Arbeiten – Decker-Voigt Straffreiheit. Es wäre ja wohl auch kleinlich, daran Anstoß zu nehmen, dass ein mehrfacher akademischer Würdenträger nie in der üblichen Weise studiert hat und Wissenschaft psychoanalytisch als "Wissen-Schaft" missversteht.

"Er absolvierte in den 1980er Jahren ein Studium an dem Lesley College in den USA. Gleichzeitig war er Leiter des "Lesley Instituts für Medien und Ausdruckstherapie" in Uelzen. Parallel dazu hatte er einen Werk- und Forschungsauftrag an der Medizinischen Hochschule in Hannover. Die Abschlussarbeit dieses Werkauftrags bildete zugleich seine Abschlussarbeit des Studiums am Lesley College in den USA, das er mit einem M.A. abschloss, ohne über einen Bachelor-Abschluss zu verfügen, welcher grundsätzlich Voraussetzung für den Erwerb eines M.A.-Titels ist."

 

Der Kaufmannsgehilfe Hans-Helmut Decker-Voigt, entlarvter Direktor des Instituts für Musiktherapie in Hamburg, hat nicht einmal ein Gymnasium absolviert (siehe www.kreativtherapien.de/Abitur.htm).

19jährig besuchte er die Berufsfachschule und legte mit 22 die Kaufmannsgehilfenprüfung mit "befriedigend (3)" ab. 25jährig wurde er Musikschulleiter in Uelzen und Lehrbeauftragter an der Pädagogischen Hochschule Lüneburg - ohne Besuch eines Gymnasiums (auch das Hamburgische Schulgesetz definiert Abitur als „Abschluss eines Gymnasiums“) und ohne irgendeinen Hochschulabschluss, mit 26 Jahren gar Hochschuldozent, obgleich er dafür hätte promoviert sein müssen, so Decker-Voigt in seiner Laudatio zu dem "'deutschen Hermann der Musik' - in Anlehnung an Hermann den Etrusker" am 10.8.2000 im Rathaus von Saas Fee: "1971 - ich war 26 Jahre und frischgebackener Hochschuldozent in Düsseldorf." Er hatte jedoch keinerlei Universitätsstudium. Erst mit 28 Jahren legte er die Prüfung zur Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung ab; er bestand sie noch schlechter als die Kaufmannsgehilfenprüfung, nämlich nur knapp mit "befriedigend -" (3 -), bildete aber bereits seit zwei Jahren Studenten aus, die im Gegensatz zu ihm ein Gymnasium absolviert hatten. Anlässlich der Pensionierung seines Kollegen Prof. Georg Rosenthal 2002 stand auf der Webseite "EFH Aktuell Juni 2002, Seite 3" (http://www.efh-bochum.de/efh-aktuell/aktuell2.html) – hochstaplerisch mit „Dr.“ tituliert, den regelwidrigen „Dr.“ vom 16.9.2002, zwei Tage nach Selbstanzeige, hatte er noch nicht:

Anlässlich der Pensionierung seines Kollegen Prof. Georg Rosenthal 2002 verkündete er:

"Prof. Dr. Hans-Helmut Decker-Voigt las zum "Thema Georg". In seinem Beitrag schilderte er selbstironisch und genußvoll subjektiv die gemeinsam erlebte Gründerzeit von Kaiserswerth; er eröffnete privaten Perspektiven auf die Schwierigkeiten, sich in der neuen Welt der Fachhochschule einzufinden: [Wir] waren die einzigen, die zu diesem [Einführungs-] Gottesdienst im Anzug kamen und Mercedes fuhren - atypische Merkmale für unsere neuen Rollen und Zeichen, die unsere (wohlwollend ausgedrückt) relative Ahnungslosigkeit von Sozialwesen zeigte und dem, was damals soziale Brennpunkte hieß.""

Fünf Jahre, nachdem er zum Hochschulstudium zugelassen war, wurde Decker-Voigt "Lehrkraft für das Fach Musiktherapie" mit der Dienstbezeichnung "Professor" an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst Hamburg und immatrikulierte sich als Professor an der Hochschule Lüneburg, wo er 34jährig die Vor-Diplomprüfung in Erziehungswissenschaft ablegte und dann das Studium abbrach. Decker-Voigt genügte die Professur in Hamburg nicht, er besorgte sich zwei Jahre danach und ein Jahr nach dem Vor-Diplom auch noch den Titel "Professor" vom Lesley College und gründete an seinem damaligen Wohnort bei Uelzen ein Institut mit dem schönen Namen „Lesley-Institut für Medien- und Ausdruckstherapie (LIMA)“. Bereits in dem Namen dieses „Instituts“ wird die Verbindung zu dem Lesley-College in den USA deutlich. Diese Verbindung bestand auch personell: An der Leitung dieses Instituts beteiligte er den aus der Schweiz stammenden Prof. Knill, der ihm fortan verschleiernde Atteste schrieb und bei der Titelbeschaffung half. Knill war an dem Lesley-College in Cambridge, USA, tätig. Trotz seiner Professur in Hamburg und Cambridge/USA und der Belastung durch die Leitung des Lesley-Instituts an seinem Wohnort bei Uelzen gelang es Decker-Voigt angeblich ein Studium am Lesley-College in den USA zu absolvieren und dort einen Titel "M.A." zu erwerben. Diesen Titel verlieh ihm – wen wundert es – sein Geschäftspartner Knill. Dass Decker-Voigt dieses Lesley-College jemals wie ein Studierender besucht hat, erscheint zweifelhaft, denn es handelte sich damals um ein ehemaliges Kindergärtnerinnen-Seminar, das erstmals zum Wintersemester 2005 männliche Studierende zuließ: "This past fall, Lesley College (Mass.) admitted its first coeducational freshman class." Aus dem zugehörigen Transcript zur M.A.-Urkunde des Lesley College ergibt sich, auf welche Weise der "M.A."-Abschluss zustandegekommen ist: Decker-Voigt hat dieses College im Sommer des Jahres 1981 besucht, damals den Plan für das Studium gefasst und sich daraufhin seinen Aufenthalt in Deutschland als "Auslandsstudium" anerkennen lassen. Die erforderlichen Credits hat er nur zu einem geringen Teil und nicht in der üblichen Weise erworben, vielmehr sich "Lebenserfahrung" als Hochschulstudium veredeln lassen. Zur Abnahme der Abschlussprüfung kamen die Prüfer nach Deutschland an seinen damaligen Wohnort Hösseringen bei Uelzen.

"Die Anrechnung von Lebenserfahrung ist keine hinreichende Gewähr für eine qualifizierte Ausbildung, sondern wirkt auch nach amerikanischen Maßstäben als disqualifizierend." (Schreiben der Kultusministerkonferenz vom 10.9.2009).

Nach diesem „glücklichen Studienabschluss“ erwarb er kurz darauf an der Degree Mill CPU einen „Ph. D.“ im nicht studierten Fach Psychologie. Im "Official Transcript" zur Doktorurkunde wird allen Ernstes bescheinigt, dass er in Trossingen und in Lüneburg jeweils den Grad "Diploma" und nur 1 Jahr vor dem "Ph.D." am Lesley College Graduate School jeweils in Expressive Therapy zeitgleich sowohl den "B.A." als auch den "M.A." erworben habe. Seine Zeit an der Hochschule Lüneburg deklariert er als "Assistant", an der Fachhochschule Düsseldorf, wo er hauptamtlicher Dozent BAT IIa war, als "Assistant Professor", an der Musikhochschule Hamburg als "Senior Professor" und an der Medizinischen Hochschule Hannover aufgrund eines Werkvertrags als "Research Professor".

Der Name der Columbia Pacific University of California (CPU) stellt eine Mischung der Namen der renommierten Columbia University in New York, einer amerikanischen Eliteuniversität, und der gleichfalls renommierten staatlichen University of Columbia, Berkley, dar. Auch dürfte der Name an die staatlich anerkannte Fernuniversität „California Pacific University“ angelehnt sein. Diese „University“ CPU wurde vom Staat Kalifornien wegen Titelhandels verboten.

So hatte Decker-Voigt im Alter von 39 Jahren bereits folgende Titel beisammen: Den Titel des Professors, den er für einen Lehrauftrag an der Hochschule für Musik in Hamburg erhalten hatte; den Titel "M.A." von dem regional anerkannten Lesley-College, einem ehemaligen Kindergärtnerinnen-Seminar, an dem er nicht in der üblichen Weise ordentlich studiert hat. Atypischerweise wurde dort "life experience" anerkannt  und waren seine Prüfer zur Abnahme der Prüfung eigens an Decker-Voigts Wohnort Hösseringen bei Uelzen gereist. Daraufhin kaufte er sich den "Ph. D." zum Fach Psychologie, für das er nie immatrikuliert war, an einer Degree Mill in Kalifornien. Sowohl die Führung des "Ph. D." als auch die Führung des irreführenden "M.A."-Titels ist in Deutschland gem. § 132a Absatz 1 Strafgesetzbuch mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe strafbar. Er führte illegal den Titel „Ph. D. (Dr. phil.)" und den Titel "M.A.". 

Mehr noch: Mit derartigen akademischen Weihen versehen war Decker-Voigt bereits zum Vorsitzenden des Promotionsausschusses avanciert. Es prüfte bei der Promotion, der nie selbst promoviert wurde. Beruflich ging es für Decker-Voigt weiter bergauf. Seit 1985 hatte er eine C3-Professur inne, auf die er am 11.8.1987 berufen wurde. Da war er 42 Jahre alt. Angesichts seiner doch recht lückenhaften wissenschaftlichen Vita muss das irgend jemandem aufgestoßen sein. Jedenfalls wurde später eine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 2.4.1987 bekannt, die vermutlich ein Insider von der Hochschule für Musik in Hamburg an die Senatsverwaltung Hamburg gerichtet hatte. In dieser Dienstaufsichtsbeschwerde wird der Lebensweg von Decker-Voigt nachgezeichnet, es war von Anstellungsbetrug die Rede. Die Dienstaufsichtsbeschwerde blieb allerdings folgenlos, dem weiteren wissenschaftliche Aufstieg von Prof. Decker-Voigt hat sie auch nicht geschadet. Denn drei Jahre später stieg er 1990 "als Nichtbewerber" (Rauhe am 22.9.2002) weiter zum C4-Professor auf. Die Vorschlagsliste umfasste – wie bei seiner Berufung zum C3-Professor – nur einen einzigen Namen, seinen. 

Nach zwölf Jahren, im Jahre 2002, wurde dann erstmals in der Fachpresse über die bemerkenswerte wissenschaftliche Vita des Ordinarius "Ph. D. (Dr. phil.) M.A." Decker-Voigt berichtet. Bis dahin hat er zahlreiche Prüfungen abgenommen, zahlreiche Diplom- und Doktor-Urkunden unterschrieben und zahlreiche Gutachten erstellt. Dies nahm der Berufsverband BKMT am 19.08.2002 zum Anlass für eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg. Gegenstand der Strafanzeige war der Vorwurf des Anstellungsbetruges sowie der unerlaubten Titelführung. Dem Vorwurf des Anstellungsbetruges ist die Staatsanwaltschaft von vornherein nicht nachgegangen, weil dieser schon fünf Jahre zurückgelegen hatte und die Staatsanwaltschaft den Vorgang als verjährt angesehen hatte. Schwerer wog der Vorwurf der unerlaubten Titelführung, und zwar wohl auch aus Sicht des Ordinarius "Ph. D. (Dr. phil.) M.A." Decker-Voigt. Zwei Tage nach der Selbstanzeige und einen Monat nach der Strafanzeige des BKMT verlieh der 73jährige Präsident der Hochschule für Musik und Theater Hamburg, der ihn vor 26 Jahren trotz fehlenden Hochschulabschlusses mit dem Titel Professor ausgestattet hatte und nun kurzerhand den Vorsitz des Promotionsausschusses übernommen hatte, dem langjährigen Vorsitzenden des Promotionsausschusses Decker-Voigt den "Dr.", obgleich jegliche von der Promotionsordnung der Hamburger Musikhochschule geforderten Voraussetzungen fehlten. In Hamburg hätte man in gleicher Weise wie in Köln verfahren müssen, wo Decker-Voigts Promotionsantrag 1988 wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt worden war; dort hätte er wenigstens eine Diplomarbeit anfertigen müssen, was er lieber bleiben ließ, hatte er doch schon 1995 bekannt:

"Möglich, daß Sie inhaltlich entsetzt sind, weil ich keine Wissenschaftsbeiträge im üblichen Sinne schreibe."

Der 57jährige Decker-Voigt, der seit 31 Jahren Studierende unterrichtet und seit 24 Jahren Professor ist, konnte in dem Ermittlungsverfahren diesen frisch erworbenen Doktortitel vom 16.9.2002 vorlegen. Die „Rezensionen“ in der Fachpresse waren unfreundlich. Der Doyen des deutschen Hochschulrechts Prof. Dr. jur. Leuze kritisierte diese regelwidrige Turbopromotion in der „Deutschen Universitätszeitung“ als „eklatanten Verstoß gegen akademische Konventionalregeln“. Als Dissertation diente eine Erzählung, die Decker-Voigt im Vorwort ausdrücklich als "nicht fachlich" beschrieben hatte, und auf deren Rückseite der falsche "Dr. phil." prangt. 

Konsequenz der Strafanzeige war also, dass Decker-Voigt seinen in den USA erworbenen "Ph. D. (Dr. phil.)" zu einer deutschen regulären Promotion veredelt hatte. Den "M.A."-Titel führt er weiterhin, obgleich das Landgericht Hamburg dazu geraten hatte, die Verbotsanträge vom 3.1.2003 mangels Erfolgsaussichten zurückzunehmen, darunter die Aussage, dass Decker-Voigt "den M.A.-Titel nicht führen darf". Er erweckt damit den Eindruck, er habe ein Magister-Studium absolviert, und unterzeichnete mit "M.A." sogar seine Vollmacht zur Klage gegen den vom Gericht nicht untersagten Satz: "Der Antragsteller dürfe den M.A.-Titel nicht führen.".

Die Staatsanwaltschaft Hamburg gewährt laut Schreiben vom 12.3.2003 – wohl beeindruckt durch die zahlreichen "wissenschaftlichen" Arbeiten – Decker-Voigt Straffreiheit. Es wäre ja wohl auch kleinlich, daran Anstoß zu nehmen, dass ein mehrfacher akademischer Würdenträger nie in der üblichen Weise studiert hat und unter Wissenschaft den "Wissen-Schaft" versteht.

Der entlarvte Direktor Prof. Decker-Voigt machte seinen eigenen wissenschaftlichen Werdegang zur Methode und ermunterte andere, ihm nachzueifern. Er beteiligte sich mit seinem Geschäftspartner Prof. Knill schon früh an der Gründung weiterer "Institute" und Titelmühlen, die inzwischen ein weltweites Netzwerk bilden, wobei die illegale Titelvergabe in Freiburg im Jahre 2002 verboten wurde und die Titel von der Schweizer Gründung ebenso wenig jemals anerkannt waren und bis heute weder in der Schweiz noch in Deutschland geführt werden dürfen. Gegenwärtig - er müsste längst pensioniert sein, erhält aber weiterhin 100 % seines C4-Gehalts - hat er beim Ministerium in Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag zur Hochschulgründung in Klein-Jasedow gestellt, wo er bereits einen nicht genehmigten "Studiengang" betreibt.

"Für das unrechtmäßige Führen des Doktor-Titels werden bis zu 500 000 Euro Bußgeld fällig" (Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart laut Titelseite der WN v. 4.9.2009). In Hamburg hat der falsche "Psychologe", "Psychotherapeut", "M.A.", "Ph.D.", "Dr.phil.", "Dr.Dr.", "Dr.h.c." Narrenfreiheit.

"Liegt eine arglistige Täuschung im Hinblick auf die Ernennung eines Beamten vor, ist nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz das Beamtenverhältnis zwingend sofort und ohne Disziplinarverfahren, aber mit Wirkung für die Vergangenheit zu beenden, indem die Ernennung zurückgenommen wird“ (Klarstellung des verbandspolitischen Leiters einer Rechtsabteilung vom 31.10.2009).

Eine Richtigstellung von Seiten Decker-Voigts zu seinem vielfachen Titelschwindel gibt es bis zum heutigen Tag nicht!

Chronologie  von Decker-Voigts "atypische(r)" "Wissen-Schaft" und Gerichtsverfahren infolge seiner Titel "M.A., Ph.D. (Dr. phil.), Dr.phil., Dr.h.c., M.A.-Psychologe u. Psychologischer Leiter".

bullet Anfang 2002 befasst sich ein Journalist in der Deutschen Universitätszeitung mit dem irreführenden Titel "Prof. Dr. med." eines Lüdenscheider Anästhesiearztes und stößt bei seinen Recherchen auf die "atypische" (betrügerische) Karriere von Decker-Voigt: Presseberichte von 2002

bullet19.8.2002: "Strafanzeige gegen Herrn Hans-Helmut Decker-Voigt im öffentlichen Interesse wegen falscher Titelführung, Anstellungsbetrugs und schwerwiegender Schädigung des Berufsstandes der Künstlerischen Therapien" gemäß StGB § 258.

bullet14.9.2002: Decker-Voigts Selbstanzeige.   

bullet16.9.2002: Regelwidrige Turbopromotion des langjährigen Promotionsausschuss-Vorsitzenden Decker-Voigt.

bullet 1.10.2002: Decker-Voigt gibt die wegen mutmaßlichen Titelschwindels und Anstellungsbetrugs am 2.4.1987 eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten seiner Hochschule bekannt.

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 29.1.2003: Am Beginn seines Verfolgungswahns hatte er auf Anraten des LG Hamburg 8 von 11 Verbotsanträgen vom 3.1.2003 mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen:
1. Der Antragsteller habe im September 2002 an der eigenen Hochschule (Hochschule für Musik und Theater Hamburg) als Vorsitzender des dortigen Promotionsausschusses eine regelwidrige Turbopromotion abgelegt.
2. Der Antragsteller dürfe den M.A.-Titel nicht führen.
3. Der Antragsteller spiele den Beleidigten, konstruiere Verschwörungstheorien und Räuberpistolen, er vernebele und lenke ab, organisiere Solidaritätsbekundungen, tische unverfroren Lügen auf und diffamiere.
4. Der Antragsgegner habe dem Antragsteller zu seiner Professur in Hamburg verholfen.
5. Der Antragsteller sei mit dem Hochstapler Gert Postel vergleichbar.
6. Der Antragsteller treibe Schindluder mit Kassetten mit Entspannungs- und Meditationsmusik. Ihm komme es nur auf Profit und dessen Maximierung auf Kosten von Patienten, Studierenden und nicht zuletzt der Wissenschaft an.
7. Der Antragsteller habe das Vertrauen des Antragsgegners exzessiv missbraucht.
8. Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, durch bildliche Darstellung im Internet den Eindruck zu erwecken, hinter seinen Ausführungen über den Antragsteller stünde die DUZ (Deutsche Universitätszeitung).“
bullet28.2.2003: Staatsanwaltschaft Hamburg: "Der Beschuldigte ist geständig" .

bullet12.3.2003: Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Anzeige mutmaßlichen Anstellungsbetrugs und "Mißbrauchs von Titeln" (Plural!)

bullet24.1.2006 Staatsanwaltschaft Hamburg zur Anzeige wegen falscher eidesstattlicher Versicherung.

bulletTrotz des Beschlusses des Landgerichts Hamburg vom 29.1.2003 haben die Herren Decker-Voigt & RA Treptow zahlreiche weitere Gerichtsverfahren angestrengt. Stets ging der Schuss nach hinten los.

bullet15.4.2004: Anzeige gegen den BKMT mit angeblich „vertraulichen Informationen“: Das Amtsgericht hat die Angaben als unzutreffende Behauptungen entlarvt und die  Anzeige abgewiesen.

bullet 12.7.2005: Decker-Voigt mit Ehefrau und RA Treptow mit seiner neuen Anwältin müssen - ohne überhaupt gehört worden zu sein - wieder abziehen.

bullet 13.6.2006 zum "Abitur".

bullet5.9.2007: Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 5.9.2007 die Klage von Rechtsanwalt und Notar Winfried Treptow, Geschäftsführer des nach Decker-Voigt benannten Archivs, gar in eigener Sache "insgesamt abgewiesen". Herr Treptow hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. "Die Revision wird nicht zugelassen."
bullet

 

17.11.2008: Herr Treptow nimmt seine Klage beim Amtsgericht Uelzen in eigener Sache nach vorausgegangener Verhandlungzurück. Der Rücknahme wird zugestimmt, da weder an Herrn Treptow noch an einem weiteren für ihn negativen Urteil Interesse besteht. Beschluss des Amtsgerichts Uelzen vom 18.12.2008: "Dem Kläger [Herrn Treptow] werden wegen Klagerücknahme die Kosten des Rechtsstreits auferlegt (3 269 III ZPO)."
bullet 6.2.2009: Verkündung der Urteile des Landgerichts Hamburg vom 28.11.2008
bullet 10.9.2009: Schreiben des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.

Unter dem passenden Titel "Hans-Helmut Decker-Voigt über sich, die Wahrheit" prahlt Decker-Voigt in seiner "Nabelschau" mit einem der nicht wenigen Beispiele für seine „atypische Biographie“ (so er selbst mit Eschen über sich), die sich in der Summe stets als betrügerisch und nützlich erwiesen haben:
"Lediglich Decker-Voigt schlug aus der Art. Und das gleich richtig. Bis hin zum Kirchaustritt Ende der 60er Jahre. Es war zu jener Zeit, als sich der Autor, eigentlich Jahrgang 1945, noch ein Jahr älter machte, um alt genug zu sein für eine Mitgliedschaft im Schriftsteller-Verband. Und Ursache war: Liebeskummer."

Die Ursachen wechselten, der rote Faden blieb und hält auch die Seilschaften, die an ihm hängen. Seit den Presseveröffentlichungen zu Decker-Voigts "atypischer" Karriere nahmen auch die Bücher zu …

Das Bemühen um Frieden wird von Decker-Voigt und der mitschuldigen Hamburger Hochschule für Musik und Theater unter ihrem neuen Präsidenten Elmar Lampson schamlos unterlaufen und mit dem Ziel, möglichst viel und möglichst gravierend zu schädigen, ausgenutzt. Dabei hatte es der BKMT angesichts der nicht untersagten 8 Hauptpunkte vorgezogen, sich eine zeitaufwendige Auseinandersetzung um die verbliebenen 3 unwichtigsten Punkte, von deren Richtigkeit sich jedermann überzeugen kann, zu ersparen. RA Treptow erhielt am 7.3.2003 die Verzichtserklärung mit der Begründung:

"Wir erklären, dass diese Abschlusserklärung unserer Mandantschaft nur zur Vermeidung einer überflüssigen und in der Sache unbedeutenden Auseinandersetzung abgegeben wird. Der Schwerpunkt der kritischen Auseinandersetzung mit Ihrem Mandanten [Decker-Voigt] liegt in den vom Landgericht nicht verbotenen Äußerungen."

Die Scheu der Justiz, sich mit der betrügerischen Karriere und mit den Ausflüchten und Verdrehungen des Kaufmannsgehilfen eingehender zu befassen, geht aus folgendem bemerkenswerten Geständnis der Richterin Lemcke am OLG Hamburg, womit sie wohl für die gesamte Justiz spricht, hervor: "Wir finden nicht die absolute Wahrheit, wir treffen eine Entscheidung."

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Stand: 27.5.11